Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der unitedhome GmbH für Firmenkunden
Präambel
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit unitedhome akzeptieren Vertragspartner die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, sind diese und andere Begrifflichkeiten als geschlechtsneutral zu verstehen.
Diese AGB können jederzeit unter dem auf der Website ppa-deutschland.de/agb eingefügten Link „AGB“ aufgerufen und ausgedruckt werden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der unitedhome GmbH (nachfolgend „unitedhome“) und Firmenkunden, denen unitedhome qualifizierte Anfragen übermittelt (nachfolgend „Partnerunternehmen“).
1.2 Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf die Nutzung aller Websites, die von unitedhome betrieben werden („unitedhome-Websites“). Sie gelten aber nur, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde.
1.3 Bedingungen, die von denen dieser AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern nicht unitedhome ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt, wobei eine lediglich ausbleibende Ablehnung fremder Bestimmungen keine Zustimmung darstellt.
2. Gegenstand
2.1 Unitedhome betreibt Online-Kommunikationsmaßnahmen, die es Anfragenden ermöglichen, über Formulare Anfragen nach unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen in das System einzustellen, und bietet darüber hinaus weitere Kommunikationskanäle, die es Anfragenden ermöglichen, mit unitedhome in Kontakt zu treten zwecks Anfragen für Angebotsvergleiche. Die Partnerunternehmen kaufen die Anfragen. Die kontaktierten Partnerunternehmen werden damit zu einer Abgabe entsprechender Angebote direkt an die Anfragenden veranlasst. Dazu greift unitedhome auf Partnerunternehmen zurück, welche sich für den Kauf und die Übermittlung von Anfragen angemeldet haben und die Anfragen gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts erhalten. Zudem ist unitedhome berechtigt, auch weitere Anbieter und Partnerunternehmen zur Abgabe von Angeboten zu veranlassen. Die Anzahl an Partnerunternehmen, denen eine Anfrage übermittelt wird, ist vertraglich begrenzt auf maximal 4 Partnerunternehmen. Unitedhome entscheidet nach eigenem Ermessen über die Anzahl der Partnerunternehmen, an die eine Anfrage vermittelt wird.
2.2 Unitedhome übernimmt nur den Verkauf und die Übermittlung der Anfrage an geeignete Partnerunternehmen. Das Zustandekommen der gewünschten Aufträge und die erfolgreiche Durchführung zwischen Partnerunternehmen und Anfragenden werden von unitedhome nicht geschuldet. Die Anfragen werden aufgrund der auf dem bereitgestellten Formular erforderlichen Angaben des Anfragenden qualifiziert und den jeweiligen Partnerunternehmen verkauft und übermittelt. Ob die Angaben des Anfragenden zutreffend und vollständig angegeben sind, kann unitedhome nicht prüfen.
2.3 Das Einstellen von Anfragen über die Online-Formulare und andere Kommunikationskanäle der Anfragenden stellt nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist keine bindende Vertragserklärung gegenüber den anbietenden Partnerunternehmen. Der Anfragende entscheidet nach dem Erhalt der entsprechenden Angebote, ob und an welche Firma der Auftrag vergeben werden soll. Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Anfragenden und den Partnerunternehmen nur durch direkte Interaktion zwischen diesen beiden zustande.
2.4 Unitedhome behält sich vor, einzelne Funktionalitäten seines Internetdienstes fortlaufend zu aktualisieren bzw. anzupassen, ggf. auch einzuschränken. Weiterhin behält sie sich vor, die auf den unitedhome-Websites angebotenen Dienste zu ändern, einzustellen oder abweichende Dienste anzubieten.
2.5 Unitedhome kann aufgrund technischer Unmöglichkeit keine allumfassende Verfügbarkeit der Websites garantieren. Die Partnerunternehmen erkennen an, dass Wartungs-, Kapazitäts- oder Sicherheitsfragen sowie externe Ereignisse wie Stromausfälle, Störungen der Telekommunikationsnetze etc. die Funktionalität der unitedhome-Websites und die angebotenen Dienste einschränken können.
2.6 Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von unitedhome Inhalte der unitedhome-Websites zu kopieren, zu verändern, Dritten zugänglich zu machen und/oder anderweitig zu verwenden.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1 Für die Nutzung bestimmter Angebote von unitedhome ist ein Vertragsabschluss für Partnerunternehmen erforderlich, mit der ein Angebot zur Nutzung der Leistungen von unitedhome abgegeben wird. Diese kann telefonisch, per Fax, über ein Formular, per E-Mail oder über ein von unitedhome bereitgestelltes Registrierungssystem (z.B. DocuSign) erfolgen. Der Vertragsschluss kommt zustande, (i) indem unitedhome als Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung zusendet, (ii) die Parteien einen Vertrag schließen, (iii) oder spätestens allerdings mit der ersten Leistungserbringung durch Übermittlung von Anfragen.
3.2 Der Vertragsabschluss ist kostenlos. Dennoch besteht kein Recht auf einen Vertragsabschluss bei unitedhome. Unitedhome kann den Vertragsabschluss ggf. an weitere Voraussetzungen knüpfen wie bspw. eine Bonitätsüberprüfung.
3.3 Einen Vertragsabschluss durchführen dürfen nur Unternehmen, die in rechtlich zulässiger Weise im Sinne des BGB geschäftsmäßig Waren und/oder Dienstleistungen veräußern. Mit der Registrierung bei unitedhome stimmt das Partnerunternehmen folgender Vereinbarung zu: Für seine Tätigkeit(en) liegt eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument vor, welches ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit notwendig, liegt eine entsprechende Versicherung wie bspw. eine Betriebshaftpflicht vor. Das Partnerunternehmen verrichtet nur die Arbeiten, zu denen es auch zugelassen ist, und hält die Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und ähnlichen Institutionen ein. Wenn das Partnerunternehmen von unitedhome eine Anfrage erhält, meldet es sich zeitnah beim Anfragenden, um ihm ein Angebot für seinen Auftrag zu unterbreiten. Das Partnerunternehmen führt die Arbeiten an dem vereinbarten Datum und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durch. Das Partnerunternehmen akzeptiert und respektiert die gängigen Standards seiner Zunft und beschäftigt qualifiziertes Personal. Das Partnerunternehmen gewährt dem Anfragenden seine bestmögliche Leistung und eine vollständig verrichtete Arbeit.
3.4 Der Vertragsabschluss als Partnerunternehmen steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu und steht unter dem Vorbehalt der Zulassung von unitedhome. Ist das Unternehmen eine juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse.
3.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss bei unitedhome zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das Partnerunternehmen hat eventuelle Veränderungen der Daten unverzüglich und unaufgefordert gegenüber unitedhome mitzuteilen.
3.6 Mit dem Vertragsabschluss bei unitedhome versichert das Partnerunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch Insolvenzreife erreicht zu haben. Sollte dieser Fall eintreten, verpflichten sich die Partnerunternehmen weiterhin, unitedhome unverzüglich davon zu unterrichten, spätestens allerdings zwei Werktage nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Eintritt in die Insolvenzreife.
4. Pflichten der Parteien, Übermittlung der Anfragen
4.1 Pflichten der Partnerunternehmen
4.1.1 Gegenüber unitedhome ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Gegenüber dem Partnerunternehmen ist unitedhome berechtigt, abzugebende Erklärungen sowie alle Anfragen an diese E-Mail-Adresse zu senden, es sei denn, durch Gesetz oder Vertrag ist eine strengere Form zwingend vorgeschrieben. Das Partnerunternehmen muss dafür sorgen, dass ihm die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten E-Mails zugehen. Weiterhin muss das Partnerunternehmen dafür sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, weil bspw. das Speichervolumen überschritten oder der Spam-Filter aktiviert ist.
4.1.2 Der von unitedhome betriebene Online-Dienst darf nur mit herkömmlichen Programmen oder einer ggf. von unitedhome zur Verfügung gestellten Software genutzt werden; die Nutzung mit automatisierter Software (z.B. Skript-Programmen) ist nicht gestattet, soweit unitedhome dem nicht explizit schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt ebenso, wenn die Verwendung dieser Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.
4.2 Die Datenübermittlung von Anfragen erfolgt per E-Mail an eine vom Partner mitgeteilte E-Mail-Adresse. In der E-Mail befinden sich eine csv-Datei mit den verfügbaren Anfragedaten. Zusätzlich können die Daten auch per API zur Verfügung gestellt werden. Die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle kann nur insoweit gewährleistet werden, als die Funktionalität im direkten Einflussbereich von unitedhome liegt. Insbesondere kann der korrekte und vollständige Datenempfang im System des Partnerunternehmens durch unitedhome nicht geprüft werden. Das Partnerunternehmen ist daher bei Inanspruchnahme einer Softwareschnittstelle verpflichtet, den korrekten Datenerhalt selbst zu prüfen. Hierzu können insbesondere die parallel versendeten Anfragedaten via E-Mail verwendet werden. Unitedhome stellt monatlich Reports mit allen übermittelten Anfragen zur Verfügung. Hiermit kann zum einen die Rechnung, zum anderen die Übermittlung aller Anfragen geprüft werden. Das Vorgehen bei Kenntnisnahme von fehlerhafter Datenübermittlung richtet sich gemäß Ziffer 4.5. Dies gilt auch für etwaige möglicherweise die Funktionalität der API beeinträchtigende Änderungen an der vom Partner eingesetzten Software.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Marke PPA Deutschland der unitedhome GmbH. Bei Fragen erreichen Sie uns unter kontakt@ppa-deutschland.de.